Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mai 2024 - Deutsch
  1. Diamond Dog Daycare garantiert eine individuelle, artgerechte und professionelle Betreuung Ihres Hundes. Dazu gehören zwei lange Spaziergänge am Tag im Wald, soziale Kontakte in der offenen Rudelhaltung, angepasste Beschäftigungen, Spiele, Spass, Training sowie liebevolle Streicheleinheiten.

  2. Sinn des Probetages ist, ein gegenseitiges Kennenlernen. Wir beobachten, wie sich Ihr Hund im offenen Rudel verhält und ob er sich wohl fühlt. Wir behalten uns das Recht vor, einen Hund abzulehnen, falls er nicht in das Rudel passt.

  3. Der Hundebesitzer/in muss an diesem Tag telefonisch gut erreichbar sein, um notfalls den Hund abzuholen.

  4. Da wir eine offene Rudelhaltung führen, wird kein aggressives oder unsoziales Verhalten geduldet. Falls ein Hund während unserer Obhut einen anderen Hund oder Menschen Schaden zufügt, fallen die Kosten vollumfänglich zu Lasten des Hundebesitzers.

  5. Die offene Rudelhaltung wirkt sich positiv auf das soziale Verhalten Ihres Hundes aus. Die Rudelhaltung hat aber mehr Risiken. Bei dieser Halteform kann man kleinere Verletzungen durch Spielen oder einer Rauferei nie ganz ausschliessen. Deshalb erklären Sie sich ausdrücklich mit dieser Halteform einverstanden. Im Falle einer Verletzung muss jeder Hundebesitzer/in für die Behandlungen seines eigenen Hundes aufkommen.

  6. Läufige Hündinnen dürfen DD nicht besuchen. Dies kann ein negatives Verhalten im Rudel auslösen und birgt daher ein Risiko.

  7. Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen DD nicht besuchen. Kommt ein Hund nachweislich mit einer ansteckenden Krankheit in den Hort, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch anfallenden Kosten für die Behandlung des eigenen Hundes sowie für die Behandlung aller angesteckten Hunde im Hort.

  8. Sollte Ihr Hund während eines Aufenthaltes im Hort verunfallen oder erkranken, werden wir Sie umgehend informieren und mit Ihrem Einverständnis den Tierarzt aufsuchen. Die dafür anfallenden Kosten werden von Ihnen übernommen. Ist der Besitzer/in und sein Ansprechpartner nicht erreichbar, entscheiden der Betreuer und der Tierarzt über die geeigneten Massnahmen.

  9. Die Hundebesitzer/innnen bestätigen bei Aufnahme in den Hort die obligatorischen Impfungen, Entwurmung sowie Floh- und Zeckenbehandlung regelmässig vorzunehmen.

  10. Unkastrierte Rüden können nicht in den Hort aufgenommen werden.

  11. Die Bezahlung erfolgt mit einer Rechnung, im Voraus, Ende des Monats.

  12. Die Hunde sind auf spätestens 18 Uhr abzuholen. Bei einer Verspätung behalten wir uns das Recht vor, weitere CHF 50.- pro angebrochene Stunde zu verrechnen. Wird ein Hund länger als zwei Monate nicht abgeholt, so wird der Hund Eigentum des Inhabers Myriam Tanner. Dies ist ein rechtlicher Aspekt, damit der Hund weitervermittelt werden darf.

  13. Jeder Vertrag von 1,3,6 oder 12 Monaten ist verbindlich und kann nur auf gegenseitigem Einverständnis aufgelöst werden.

  14. Schweizerisches Recht kommt zur Anwendung und der Gerichtsstand ist in Horgen.

  15. Wir halten uns vor die obengenannte AGB's jederzeit und ohne vorzeitige Informierung zu ändern.

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